ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Rahmen für die Geschäftsbeziehungen und sind
diesem Titel in den Vertragsdokumenten enthalten.
Im Jahr 2018 beauftragten die Vignerons Indépendants de France Maitre Emmanuel
TRESTARD mit der Erstellung von AGB für die Mitglieder. Seitdem wurde die
allgemeine Regelung für AGB durch das Gesetz vom 18. Oktober 2021 zum Schutz der
Vergütung von Landwirten, das sogenannte „EGalim “2 , geändert. Um eine Bestandsaufnahme der
Änderungen vorzunehmen, die dieses Gesetz mit sich bringen könnte, und um - falls nötig - die bereits veröffentlichten AGB
zu aktualisieren, haben wir erneut Rechtsanwalt TRESTARD beauftragt. Nach seiner Untersuchung teilte er uns
mit, dass das Gesetz Egalim 2 den Winzern keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf die
Abfassung der AGB auferlegt.
Gleichzeitig und aufgrund der starken Aktualität der Gesetzgebung in den letzten Jahren mussten
mehrere Punkte auch in den 2018 veröffentlichten AGB aktualisiert werden. Wir
haben daher Rechtsanwalt TRESTARD gebeten, diese zu beantworten.
Im Folgenden finden Sie also die aktualisierten AGB sowie einige Punkte, auf die Sie achten sollten.
➢ Zur Möglichkeit der Preisanpassung:
Es ist durchaus möglich, eine Preisanpassungsklausel oder eine Indexierungsklausel
auf der Grundlage von Rohstoffschwankungen vorzusehen, die direkt in die
Verträge, die die Parteien binden, eingefügt werden kann. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Preisklausel der AGB
aufgenommen.
➢ Zum Verbrauchermediator:
Gemäß Artikel L612-1 des Verbraucherschutzgesetzes ist vorgesehen, dass der
Gewerbetreibende dem Verbraucher die wirksame Inanspruchnahme eines Mediationsverfahrens garantieren muss.
Die nachstehenden AGB enthalten eine Klausel zu Streitigkeiten und sehen vor, dass alle Streitigkeiten, die
die Parteien verbinden, zwingend der vorherigen Schlichtung durch einen Dritten unterzogen werden müssen, wobei „
Schiedsrichter, Mediator oder Schlichter“ anzugeben ist.
Zu beachten: Gewerbetreibende sind verpflichtet, dem Verbraucher die
Kontaktdaten des/der für sie zuständigen Verbraucherschlichters/-schlichter mitzuteilen, indem sie diese
Informationen sichtbar und lesbar auf ihrer Website, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Verkäufe oder Dienstleistungen, auf ihren Bestellscheinen oder durch jedes andere geeignete Mittel (z. B. durch
, Aushang) angeben.
➢ Zur einheitlichen Kennung ADEME :
Das Dekret Nr. 2020-1455 vom 27. November 2020 zur Reform der Verantwortung der
Produzenten fügte eine neue in das Umweltgesetzbuch ein, die besagt, dass ab
1. Januar 2022 die eindeutige ADEME-Kennung (die den Winzern über ihren
Vertrag mit ADELPHE übermittelt wird) in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder in jedem
anderen Vertragsdokument, das dem Käufer mitgeteilt wird, enthalten sein muss. Es ist somit verpflichtend, diese
personalisierte Kennung auf den AGB, den Bestellscheinen oder auf den Rechnungen einzufügen.
STREITFALL - VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Kunden und dem Unternehmen werden sich diese bemühen, den Streit gütlich beizulegen (der Kunde richtet eine schriftliche Beschwerde an den Unternehmer oder gegebenenfalls an den Kundenservice des Unternehmers).
Kommt keine gütliche Einigung zustande oder antwortet der Gewerbetreibende nicht innerhalb einer angemessenen Frist von einem (1) Monat, hat der Kunde, der Verbraucher im Sinne von Artikel L.133-4 des Verbraucherschutzgesetzes ist, die Möglichkeit, bei fortbestehenden Meinungsverschiedenheiten kostenlos den zuständigen Mediator anzurufen, der in der Liste der Mediatoren eingetragen ist, die von der Commission d'évaluation et de contrôle de la médiation de la consommation gemäß Artikel L.615-1 des Verbraucherschutzgesetzes erstellt wurde, d.h. :
Die Gesellschaft Médiation Professionnelle
www.mediateur-consommation-smp.fr
24 rue Albert de Mun - 33000 Bordeaux
